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Über Logopädie


In der Logopädie werden Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen behandelt. Zu einer logopädischen Therapie gehören  Prävention, Beratung, Diagnostik und letztlich die gezielte Behandlung und Rehabilitation.

 

Verordnung

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie selbst oder Ihr Kind eine logopädische Behandlung benötigen, sollten Sie dies zunächst mit Ihrem Arzt besprechen. Logopädie wird bei Kindern z.B. von Kinderärzten, Pädaudiologen, HNO-Ärzten oder Kieferorthopäden verordnet. Bei Erwachsenen kann dies beispielsweise der Phoniater, Allgemeinmediziner oder ebenfalls der HNO-Arzt sein. Nach einem Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen wird die Verordnung meist von einem Neurologen ausgestellt.


Praxiswahl

Haben Sie eine Verordnung für eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie erhalten, können Sie sich mit dem Rezept an eine Praxis Ihrer Wahl in Ihrer Nähe wenden.


Erstgespräch

Bei Ihrem 1. Termin führen wir zunächst ein erstes Gespräch (Anamnesegespräch) durch, um uns ein Bild von den aktuellen Schwierigkeiten machen zu können. Dafür erfragen wir individuelle Informationen, die für die passende Diagnostik und die weitere Therapieplanung wichtig sind. Danach führen wir eine Diagnostik durch, um zu ermitteln, welche Bereiche in die Therapie miteinbezogen werden müssen.


Behandlungskosten

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine logopädische Behandlung in vollem Umfang.

Bei erwachsenen Patienten wird pro Rezept eine Pauschale von 10€ berechnet, die dann an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Zusätzlich ist für jede Verordnung ein Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten und variiert somit je nach Krankenversicherung und Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten.

Sind Sie Privatpatient, klären Sie bitte bereits im Vorfeld, welche Kosten durch Ihre Versicherung gedeckt werden und welche Sie eventuell selbst tragen müssen.



Behandlungsdauer

Der Arzt stellt in der Regel zunächst eine Verordnung über 10 Therapiestunden aus. Danach erhält er meist einen Therapiebericht und kann daraufhin, je nach Notwendigkeit, eine Folgeverordnung ausstellen. Die Dauer einer Therapiestunde liegt, abhängig vom Störungsbild, zwischen 30, 45 und 60 Minuten. Im Normalfall dauert sie jedoch 45 Minuten. Wie oben bereits erwähnt, wird die Dauer der Stunde, vom Arzt auf der Verordnung eingetragen. Ebenso trägt er die Therapiefrequenz dort ein, d.h. wie oft diese wöchentlich stattfinden soll. In der Regel wird die Behandlung 1-2 Mal in der Woche durchgeführt.